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§1 Name,
Sitz und Rechtsstellung
1. Der Verein führt den Namen MSC Riedenburg
2. Der Sitz des Vereins ist Riedenburg.
§ 2 Zweck des Vereins
1. Der MSC Riedenburg verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes
steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
2. Der Verein bezweckt die gemeinsame Pflege und Förderung
des Automodellsports und des Selbstbaus von Automodellen,
insbesondere auch Jugend am Automodellsport, sowie der
Vertretung der Interessen aller im Verein organisierter
Automodellsportler. Sein Ziel ist die Zusammenfassung aller
Einzelpersonen, die Automodellsport betreiben oder daran
interessiert sind. Der MSC Riedenburg will die ideelle und
materielle Unterstützung der Bevölkerung zur Förderung des
Automodellsports zu gewinnen.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke,
insbesondere für die Förderung und der Ausbildung der Jugend
auf dem Gebiet des Automodellsports verwendet werden.
4. Der MSC Riedenburg darf keine Personen durch
Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck der Vereins fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
5. Politische und religiöse Zwecke dürfen innerhalb des
Vereins nicht ausgetragen werden.
6. Durch ideelle und materielle Förderung des MSC Riedenburg
dürfen die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Vereins
nicht eingeschränkt werden.
7. Zweck der Vereins ist auch der Erhalt und die Pflege der
unter dem Namen Drei- Burgen- Ring bekannten Modellbahn in
Riedenburg.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person
werden, die bereit ist, sich für die Ziele dieses Vereins
einzusetzen und die Satzung anerkennt.
2. Die Mitgliedschaft wird erworben, wenn dem Vorstand ein
schriftlicher Aufnahmeantrag vorliegt und der Vorstand die
Aufnahme des Bewerbers in den Verein beschließt
3.Die Aufnahme
beim Verein ist zunächst für 1 Jahr befristet. Im Anschluss
an dieses Probejahr wird über eine endgültige Mitgliedschaft
entschieden.
4. Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Zahlung einer
e i n m a l i g e n A u f n a h m e g e b ü h r
und den Jahresbeiträgen, die jährlich im voraus fällig sind
und bis 31. März des laufenden Geschäftsjahres einbezahlt
werden müssen.
5. Die Mitgliedschaft endet
- durch Tod
- durch Kündigung. Diese muss durch eingeschriebenen Brief
an den Vorstand erfolgen. Die Kündigung muss mit einer Frist
von 3 Monaten zum 1.3. erfolgen.
- Durch Ausschluss. Handelt ein Mitglied den Interessen der
Vereins zuwider, oder gerät es trotz schriftlicher Mahnung
mehr als drei Monate mit der Zahlung des Betrages in Verzug,
so kann das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Das Ergebnis
wird dem Betroffenen schriftlich mitgeteilt.
Mit Beendigung
der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem
Mitgliedsverhältnis, unbeschadet des Anspruchs des Vereins
auf rückständige Beiträge. Das ausscheidende Mitglied hat
alles in seinem Besitz befindliche Eigentum des MSC
Riedenburg unverzüglich und in ordentlichen Zustand
zurückzugeben. Ausscheidende Mitglieder haben keinen
Anspruch auf das Vereinsvermögen.
§ 4 Organe des Vereins
1. Organe des Vereins sind Vorstand und
Mitgliederversammlung.
2. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem
stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem
Schriftführer.
3. Die Vorstandsmitglieder sind einzeln
vertretungs-berechtigt. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, die
eine Verpflichtung des Vereins von über € 250.- begründen,
könne nur vom gesamten Vorstand abgegeben werden.
4. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung könne weiter
organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse
geschaffen werden.
5. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich.
§ 5 Mitgliederversammlung
1. Jedes Jahr findet mindestens eine ordentliche
Mitgliederversammlung statt. Sie beschließt über die Wahl
und Entlastung des Vorstands, über die Beiträge und über
Satzungsänderungen. Eine außerordentliche
Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der
Mitglieder einzuberufen. 2. Die Einberufung zu allen
Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer
Frist von 2 Wochen schriftlich unter Bekanntgabe der
Tagesordnung. Über die Mitgliederversammlung ist eine vom
Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und dem
Schriftführer oder Protokollführer zu unterzeichnete
Niederschrift aufzunehmen. Beschlüsse werden mit einfacher
Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst und schriftlich
im Protokoll aufgenommen.
Anweisungen der Mitglieder des MSC Riedenburg ist Folge zu
leisten. Alle Mitglieder sind verpflichtet und
bevollmächtigt, auf die Sicherheit des Bahnbetriebes
vorrangig zu achten.
§ 6 Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonderen,
zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat
einzuberufenden Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von
¾ der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
DER VORSTAND
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