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1.Bahnnutzung
1.1. Aktive Mitglieder sind berechtigt, die Rennbahn
täglich zu benützen.
1.2. Tageskarten Gastfahrer sind verpflichtet, vor
Benutzung der Rennbahn eine Tageskarte zu kaufen.
Tageskarten können aus organisatorischen Gründen nur
ausgegeben werden, wenn Clubmitglieder anwesend sind.
Die Tageskarte ist vor Trainingsbeginn zu bezahlen
und sichtbar zu tragen. Die Tagesgebühr beträgt 10.- €. Jedes
Mitglied ist verpflichtet, darauf zu achten, dass Gastfahrer
die Tageskarte gekauft haben bevor sie die Bahn benutzen.
Jedes Mitglied ist im Besitz von Tageskarten und
verpflichtet, diese auf dem Vereinsgelände mitzuführen.
Wer sich unberechtigt Zutritt verschafft begeht
Hausfriedensbruch.
2. Vorschriften
2.1. Grundsätzlich dürfen nur durch den Gesetzgeber
zugelassene Frequenzen verwendet werden. Wir weisen
daraufhin, dass das Benutzen von nicht zugelassenen Quarzen
eine strafbare Handlung darstellt.
2.2. Jeder Fahrer ist verpflichtet, sich vor
Trainingsbeginn an der Frequenztafel einzutragen und sich
bei gleichen Kanälen mit dem betroffenen Fahrer
abzusprechen.
3. Haftung und Sicherheit
3.1. Es sind nur Fahrzeuge zugelassen, die
sicherheitstechnisch in Ordnung sind.
3.2. Fahrzeuge auf der Rennstrecke haben absolute
Vorfahrt. Benutzer der Querspangen sind wartepflichtig
!Ebenso ist beim Einsetzen von Fahrzeugen darauf zu achten,
dass niemand gefährdet oder behindert wird.
3.3 Fahrerhaftung
Jeder Fahrer haftet selbst für sein Fahrzeug. Der MSC
Riedenburg übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch
den Betrieb eines Modellfahrzeuges entstehen. Die Benutzung
der Bahn ist nur für Fahrer erlaubt, die einen gültigen
Haftpflichtversicherungsschutz, der den Betrieb von
funkferngesteuerten Modellfahrzeugen einschließt,
abgeschlossen hat.
3.4 Gefahrenhinweis
Das Betreten der Bahn durch Fahrer und deren
Begleitpersonen geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr.
Der MSC Riedenburg weist ausdrücklich daraufhin, dass das
Verlassen der durch Schutzzäune gesicherten Bereiche und
insbesondere das Betreten der Bahn mit erheblichen Gefahren
für Personen und Sachen verbunden ist. Helfer, die sich
notwendigerweise innerhalb der Bahnabzäunung befinden, haben
sich nach erfolgter Hilfeleistung sofort in die durch
Schutztonnen gesicherten Bereiche zu begeben. Reparaturen
auf der Fahrbahn oder innerhalb des abgezäunten Bereichs
sind ausnahmslos verboten.
3.5 Zuschauer
Zuschauer sind verpflichtet, sich in jedem Fall hinter
einer Abzäunung aufzuhalten. Das Betreten der Bahn, des
Fahrerlagers und des Boxengassenbereiches ist für Zuschauer
strengstens untersagt. Die Zäune dürfen in keinem Fall, auch
nicht für Kinder, als Sitzgelegenheit benutzt werden, so
dass sich Körperteile innerhalb des abgezäunten Bereichs
befinden.
Das Berühren der Fahrzeuge ist in allen Fällen verboten,
es besteht erhebliche Verletzungs- und Verbrennungsgefahr.
Befinden sich Zuschauer in diesen Bereichen, sind die
Fahrer verpflichtet, den Fahrbetrieb unverzüglich
einzustellen, bis die Personen die gefährdeten Bereiche
verlassen haben.
Anweisungen der Mitglieder des MSC Riedenburg ist Folge zu
leisten. Alle Mitglieder sind verpflichtet und
bevollmächtigt, auf die Sicherheit des Bahnbetriebes
vorrangig zu achten.
4. Sonstiges
4.1 Abfallbeseitigung
Alle Fahrer und auch deren Begleiter sind verpflichtet,
den von ihnen verursachten Abfall selbst zu entsorgen.
4.2 Camping
Das Campieren auf dem Vereinsgelände ist nur mit
Zustimmung des MSC Riedenburg erlaubt. Der MSC Riedenburg
übernimmt keine Haftung für die Sicherheit und insbesondere
nicht für das Abhandenkommen von Sachen.
4.3 Absperrung
Das Vereinsmitglied, das als Letzter den Platz verlässt,
hat sich zu vergewissern, dass die Gebäude verschlossen sind
und die Bahn abgesperrt ist.
DER VORSTAND
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